Arztpraxen und Apotheken sind nach dem geltenden Datenschutzrecht u.a zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

  • Umsetzung technisch organisatorischer Maßnahmen (z.B. Datenbackup, Vernichtung von Patientendaten, Zutrittskontrolle, etc.)
  • Erstellung und Aktualisierung ausreichender Dokumentation über die Datenschutzmaßnahmen
  • Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
  • Datenschutzrechtliche Überprüfung der Verträge mit externen Dienstleistern
  • Erstellung und Vorhalten eines Verzeichnisses über datenschutzrelevante Verarbeitungsprozesse („Was mache ich mit Patientendaten in meiner Praxis ?“)
  • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zum Thema Datenschutz
  • Fristgerechte Einhaltung der Meldepflichten an die Behörde
  • ggf. Bestellung eines Datenschutzbeauftragen
  • uvm.